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Der Vermesser – Speziallist der Abstände und Maße

Der Vermesser - Speziallist der Abstände und Maße misst aus, läuft mit Winkel und Zollstock durch die Gegend, ist in Zahlen bewandert und liefert uns alle möglichen Daten zu unserem Grundstück oder Haus – soweit die allgemeine Vorstellung. Vermesser sind in der Tat sowohl hinsichtlich Ihres Grundstückes als auch hinsichtlich Ihres Bauvorhabens sehr hilfreich und sollten engagiert werden.

Es ist sinnvoll, mehrere Vermesser miteinander zu vergleichen, um festzustellen, welcher zu Ihren Vorstellungen und zu Ihren Anforderungen bzw. Ihrem Projekt passt.

Hierzu bietet Ihnen PLAING auch in diesem Bereich ein entsprechendes Speziallistenverzeichnis. Dort können Sie sich mittels der Profile der Vermesser einen Überblick verschaffen und sehen dort auch angegebene Referenzen und weitere Informationen zum jeweiligen Vermesser Büro.

So können Sie vorab eine Liste zusammenstellen und diese nach Ihren Präferenzen kontaktieren und vergleichen.

Wir geben Ihnen hier nachfolgend einen Überblick über häufig gestellte Fragen:

Welche Aufgaben übernimmt ein Vermesser?

Ein Vermesser erfasst das Gelände: Lage, Höhe und Maße werden durch Ihn aufgenommen und in Baupläne, Karten, Register bis hin zum Liegenschaftskataster übertragen

Dabei können sowohl ein alter Kartenbestand aktualisiert als auch neue Karten erstellt werden.

Für einen geplanten Hausbau ist ein Vermesser dringend notwendig.

Außer im baulichen Bereich sind Vermesser auch beim Land z. B. zur Landesvermessung bei Vermessungsämtern, zum Erfassen von geologischen Informationen oder der Ausmessung von Liegenschaften angestellt.

Es ist als Grundstückseigentümer nicht zulässig, sein Grundstück selbst auszumessen, dies muss durch einen Vermesser durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Einmessung/Platzierung des genauen Bauplatzes eines neu gebauten Gebäudes.

Dazu geht der Vermesser folgendermaßen vor:

  1. Ein Lageplan wird erstellt, die Unterlagen des Katasteramts werden angefordert, das Gelände vermessen und kontrolliert. Die Hauszeichnung des Architekten wird entsprechend eingetragen.
  2. Eine Grobabsteckung und eine anschließende Feinabsteckung werden durch den Vermesser durchgeführt, dies soll nachfolgend noch genauer erläutert werden. Es dient der Einmessung/Platzierung des geplanten Baus.
  3. Das fertige Haus wird abschließend in das Liegenschaftskataster eingetragen, die entsprechenden Messungen und Eintragungen nimmt ebenfalls der Vermesser vor.

Wann brauche ich einen Vermesser?

Vermesser sind für viele Bereiche unabdingbar. In folgenden Situationen müssen Sie einen Vermesser hinzuziehen:

  • Prüfen des vorhandenen Grundstücks (evtl. vom Katasteramt eingefordert)
  • fehlender Grenzstein/Grenzmarkierung
  • Grundstückaufteilung
  • Grenzkonflikte
  • Neubau
  • größerer Anbau
  • Einmessung des Fundamentes (Grob- und Feinabmessung) zum Hausbau
  • Nach Fertigstellung eines Bauvorhabens (Aktualisierung der Pläne des Katasteramtes, katastergerechte Gebäude Einmessung)

Alle Baumaßnahmen müssen dem Katasteramt ca. 4 Wochen vor Baubeginn gemeldet werden. Dies prüft dann, ob hierdurch Grenzbezeichnungen gefährdet werden und leitet ggf. eine Versetzung dieser ein.

In diesem Falle würde das Katasteramt seinerseits direkt einen Vermesser beauftragen.

Wo wird die Vermessung eingetragen und wie erhalte ich die Auswertung?

Die Vermessung wird in den neuen amtlichen Lageplan (Liegenschaftskarte) eingetragen, dieser wird dem Katasteramt übergeben.

Ist der Bau abgeschlossen, findet eine Baukontrollmessung statt, ob auch alles an Ort und Stelle steht. Dies wird dann in die Dokumente des Katasteramts als weiterer ergänzender Plan übernommen. Dies muss innerhalb von 5 Monaten nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen.

Grenzfeststellungen oder Wiederherstellungen sind Verwaltungsakte, somit werden alle Betroffenen in diesem Fall schriftlich über die Ergebnisse informiert.

Im Rahmen der Vermessung erhalten Sie folgende Daten, die Sie sich separat notieren sollten: Gemarkung, Flurnummer, Größe, Grenzlänge und die Karte des Katasteramtes (Liegenschaftskarte) als Kopie.

Wie wird die Vermessung auf dem Grundstück markiert?

Die Vermessung eines Grundstückes erfolgt in der Regel durch ein Vermesser Team bis auf den cm genau. Dazu werden Absteckungen vor Ort angebracht.

Bei einer Grenzfeststellung werden abschließend auch vor Ort entsprechende Grenzzeichen zur Kenntlichmachung des Grenzverlaufes angebracht, sogenannte Abmarkungen.

Diese werden bei einem Grenztermin auch allen Anliegern dieses Grundstückes bekanntgegeben und auch in die Liegenschaftskarte übernommen (mit Anerkennungserklärung des Grundstückeigentümers).

Abmarkungen können Grenzsteine sein, auch Meißel Zeichen oder Eisenrohe sind als solche zugelassen. Auf Äckern kann diese Abmarkung auch unterirdisch z. B. als Dränrohre erfolgen.

Falls ein Grenzstein abhandengekommen sein sollte, kann dieser mittels des Katasteramtes und verschiedener Bezugspunkte auch erneut ausgemessen werden.

Im Falle eines Bauvorhabens sind die beiden Absteckungsformen Grob- und Feinabsteckung zentral und werden unter dem nächsten Punkt weiter erläutert.

Dies erfolgt mittels Holzpflöcke im Boden, auch ein entsprechender Höhenbezugspunkt wird markiert – dieser wird auch benötigt, um anhand dessen später die Tiefe der Baugrube genau zu ermitteln.

Die Feinabsteckung gibt genau die Position des geplanten Gebäudes an.

Was ist eine Grob- und eine Feinabsteckung?

Eine Grobabsteckung erfolgt mittels Holzpfosten und gibt die Größe der Baugrube an.

Diese werden in einem Abstand von ca. 1 Meter jeweils drei an den Ecken des Gebäudes eingebracht, diese sollten senkrecht stehen. Auf den Seiten des geplanten Gebäudes werden je nach Länge weitere Pflöcke als Anhaltspunkte eingetrieben.

Zur Vorbereitung der Feinabmessung wird ein Schnurgerüst eingezogen.

Dazu wird auf diesen Pflöcken in der Höhe von 50 cm über dem geplanten Fundament ein Brett angebracht, welches die Pflöcke verbindet. Diese Höhe von 50 cm über dem Fundament stimmt mit der Oberkante dieser waagerechten Bretter überein.

Nun werden Schnüre zwischen den Pfählen gespannt. Dieses Schnurgerüst wird oftmals durch den das Bauvorhaben durchführende (Tiefbau-) Unternehmen gestellt. Sie können dies auch selbst vornehmen.

Die Feinabsteckung erfolgt erneut durch den Vermesser.

Hier werden auf den Millimeter genau Nägel in die Balken getrieben, so dass die Schnüre nun daran angepasst werden können und exakt den geplanten Wandverlauf wiedergeben. Anhand dieser Maße wird die Bodenplatte gegossen.

Bei einer Grenzbebauung ist eine Feinabsteckung Pflicht, auch bei einem Grenzbezug des Bauvorhabens.

Welche Unterlagen braucht der Vermesser von mir?

Der Vermesser benötigt den bisherigen Lageplan sowie weitere bisher vorhandene Kartenmaterialien (wie die Liegenschaftskarte) zu ihrem Grundstück und ihrem Haus.

Diese haben Sie entweder bereits vorliegen (durch den Architekt beantragt) oder der Vermesser wird diese für Sie beantragen. Er erstellt Ihnen dann eine aktuelle Version und reicht diese erneut beim Katasteramt ein.

Nachdem der Bau fertig ist, erfolgt die Gebäude Einmessung. Das Gebäude wird in die Liegenschaftskarte eingetragen, diese wird somit ebenfalls aktualisiert.

Wer muss den Vermesser beauftragen?

Im Falle einer von Ihnen gewünschten Grundstücksvermessung beauftragen Sie direkt einen Vermesser.

Im Falle eines Bauvorhabens wird der Vermesser in der Regel vom betreuenden Architekten beauftragt, natürlich können Sie aber auch jemanden vorschlagen.

Das Katasteramt kann einen neuen, aktuellen Lageplan einfordern, oder es stellt einen Grenzkonflikt bei einem geplanten Bauvorhaben fest. Dann beauftragt das Katasteramt selbst einen Vermesser.

Die Kosten für die Vermessung tragen aber weiterhin Sie, bzw. Sie und ihr Nachbar bei einem Grenzkonflikt.

Kann jeder Vermesser beauftragt werden?

Es ist zwischen den amtlichen Vermessungen, also solche, die sich mit der Landschaftsvermessung und Liegenschaftskatastern beschäftigen, und nichtamtlichen Vermessern zu unterscheiden.

Amtliche Vermesser arbeiten für den Staat. Sie dürfen Grenzfeststellungen vornehmen (Grundstücksteilung/ Flurzerstückelung) oder auch Gebäude vermessen.

Dazu sind gleichberechtigt auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) neben denen direkt für das Katasteramt arbeitenden Vermessern zugelassen.

Hierbei ist somit auf eine Zulassung des entsprechenden Vermessers als „ÖbVI“ zu achten, dieser ist auch an das jeweilige Bundesland gebunden.

Alle anderen Vermessungen fallen unter die nichtamtlichen Vermessungen.

So wären dies z.B. die Feststellung der topographischen Höhe zum geplanten Hausbau oder auch die Einmessung des Gebäudes (Grob- und Feinabsteckung) sowie das Erstellen eines Lageplans.

Hier können Sie Ihren Vermesser frei wählen, jedoch ist eine Selbstdurchführung der Feinabsteckung nicht erlaubt, sondern muss durch einen entsprechend ausgebildeten Vermesser erfolgen.

Was kostet mich ein Vermesser?

Die Kosten der Vermessung sind abhängig vom Wert des zu vermessenden Grundstückes.

Generell wird ein Sockelbetrag angerechnet. Dazu kommt je nach Ziel der Vermessung ein unterschiedlicher Preisaufschlag. Dies unterscheidet sich zudem auch noch je nach Bundesland.

Eine Grenzfeststellung, also eine Abmessung von 4 Grenzpunkten bei einem Bodenwert von unter 10€ pro qm liegt bei unter 1000€, bei einem Bodenwert über 10€ über 1000€.

Grundstücksteilungen kosten ca. das Dreifache, hier kommen auch noch Notarkosten und Grundbuchkosten für die Eintragung hinzu.

Um genaue Preise zu erhalten, informieren Sie sich bitte in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Im Fall von Grenzstreitigkeiten haben sich beide Eigentümer zu gleichen Anteilen an den entstandenen Kosten der Neuvermessung zu beteiligen.

Von Grenzfeststellungen sind Grenzanzeigen zu unterscheiden, bei denen zwar ebenfalls die Grenze markiert wird, aber keine Grenzpunkte gesetzt werden. Dies ist sinnvoller, wenn die Grenze sowieso durch einen Zaun oder Carport-Bau markiert werden soll, da diese Methode günstiger ist.

Vermessungsarbeiten für den Hausbau setzten sich aus den folgenden Teilelementen zusammen, deren Preise ebenfalls je nach Bundesland variieren.

Als Beispiel sind hier die Verhältnisse der Kosten für die Vermessung für ein einfaches Einfamilienhaus (Grundstückspreis unter 10€/qm) gegeben:

  • amtlicher Lageplan in 3 Ausführungen ca. 900€
  • objektbezogener Lageplan ca. 200€
  • Vermessungsunterlagen ca. 200€
  • Lage- und Höhenprüfung sowie Gebäude Einmessung ca. 600€
  • Feinabsteckung ca. 200€

Somit wäre für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Baden-Württemberg mit Vermessungskosten von ca. 2100€ zu rechnen. Die Kosten richten sich hier grob nach den Baukosten des Gebäudes.

Welche Fragen kann ich meinen Vermesser stellen?

  • Wie berechnen Sie Ihre Tarife?
  • Was kostet… hier in diesem Bundesland?
  • Könnten Sie bitte zusätzlich das Gefälle meines Grundstückes, die Position der Böschungen/Bäume oder auch die Höhe der Nachbarhäuser ausmessen und mit in die Kartierung eintragen?
  • Welche Fläche (qm) meines Grundstückes ist im Liegenschaftsbuch eingetragen? Meinen Sie, dass die tatsächliche Größe deutlich davon abweicht und sich eine Neuvermessung lohnt? (dazu muss der Vermesser Ihr Grundstück gesehen haben).